Kosten / Anmeldung

Gebührenordnung für die Musikschule Halsenbach des Musikvereins "Harmonie" e.V. für Schüler innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde Emmelshausen Gem. §11 der Schulordnung für die Musikschule des Musikvereins "Harmonie" e.V. hat der Vorstand des Musikvereins "Harmonie" e.V. folgende Gebührenordnung beschlossen:

§1 Gebührenerhebung
Die Gebühren sind Monatsbeiträge. Sie sind für das ganze Schuljahr einschließlich der Ferienmonate jeweils am Monatsende zu entrichten. Die Gebühren werden per Einzugsermächtigung erhoben.

Bei Anmeldung während des Schuljahres wird die Gebühr mit Beginn des 1. Monats fällig, in dem der Unterricht beginnt.

Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichtes bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr für das volle Schulhalbjahr bestehen. Liegen für die vorzeitige Beendigung Gründe vor, die der Schüler nicht zu vertreten hat, kann die Gebühr auf Antrag anteilmäßig erstattet werden.

 

§2 Gebührensätze

 

§3 Anmeldung

 

§4 Ermäßigungen
Familienermäßigung wird gewährt, wenn mehrere Familienmitglieder (ab 2 Personen) Unterricht belegen. Die Ermäßigung beträgt 10%.

 

§5 Schulordnung